Not- / Rettungsumsiedlungen
Beantragung
- Artbestimmung durch die Ameisenschutzwarte Sachsen e.V.
- Formloser Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises (UNB)
- Bescheid durch die UNB (inklusive Karte)
- Auswahl des Ersatzstandortes für Nestansiedlung
- Schriftliche Einverständniserklärung des Waldbesitzers vom Ansiedlungsstandort
- Not- und Rettungsumsiedlung durch die Ameisenschutzwarte Sachsen e.V. (sofern durch den Verein durchführbar!)
es gilt das "Verursacherprinzip", d.h. wer eine Umsiedlung beantragt, muss für die Kosten aufkommen
Zeitpunkt
- von April bis Juli, ab August nur noch Notumsiedlungen
- nach Ende der Frostperiode
- in den frühen Morgenstunden
- bevorzugt an trockenen und warmen Tagen
- Feucht- und Kaltwetterlagen meiden
- wenn natürliche Nahrungsquellen zur Verfügung stehen
- ➽ Musterantrag zu Not- und Rettungsumsiedlungen (PDF)
Wahl des Ersatzstandortes
- Grundsätzlich so nah wie möglich am Aussiedlungsstandort, um den Transportstress so gering wie möglich zu halten
- Ersatzstandort sollte weitestgehend dem Aussiedlungsstandort entsprechen, d.h.:
- gleiche Besonnungsverhältnisse (Exposition)
- gleiche Baum- und Straucharten sowie Bodenvegetation
- gleiche Standortsverhältnisse (Boden, Feuchte, Mikroklima)
- gleiches Wuchsstadium bzw. Alter der Bäume
- gleiche Ernährungssituation (Verfügbarkeit Blattläuse)
- gleicher Stubben bzw. Nestkern
- gleiches Nestmaterial verfügbar
- Dauerhaftigkeit des Ersatzstandortes muss gewährleistet sein
- Keine Ameisennester in unmittelbarer Umgebung