Not- / Rettungsumsiedlungen

Beantragung

  1. Artbestimmung durch die Ameisenschutzwarte Sachsen e.V.
  2. Formloser Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises (UNB)
  3. Bescheid durch die UNB (inklusive Karte)
  4. Auswahl des Ersatzstandortes für Nestansiedlung
  5. Schriftliche Einverständniserklärung des Waldbesitzers vom Ansiedlungsstandort
  6. Not- und Rettungsumsiedlung durch die Ameisenschutzwarte Sachsen e.V. (sofern durch den Verein durchführbar!)
  7. es gilt das "Verursacherprinzip", d.h. wer eine Umsiedlung beantragt, muss für die Kosten aufkommen


Zeitpunkt


Wahl des Ersatzstandortes